Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsschluss

1)      mucOFFICE GmbH bewirbt seine kostenpflichtigen Leistungen im Internet unter www.mucOFFICE.de. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Inanspruchnahme der Leistungen von mucOFFICE GmbH dar.

2)      Erst durch Absenden des entsprechenden Buchungsformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die entsprechenden Leistungen ab.

3)      mucOFFICE GmbH weist den Auftraggeber vor Absenden des Buchungsformulars auf die Kostenpflichtigkeit der Buchung hin und gibt ihm die Möglichkeit, von diesen AGB sowie sonstigen vertraglichen Bedingungen Kenntnis zu nehmen.

4)      Nach Absenden des Buchungsformulars erhält der Auftraggeber von mucOFFICE GmbH eine Eingangsbestätigung der Buchung an die vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung ist die Annahme des Angebots auf Buchung der Leistung.

5)      In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird dem Auftraggeber der Vertragstext, ggf. als Link zur Verfügung gestellt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1)      mucOFFICE GmbH erbringt für den Auftraggeber virtuelle Assistenzleistungen bei der Erledigung der Backoffice Arbeiten.

2)      Vertragsgegenstand ist insbesondere die

a.      Bearbeitung von E-Mails und Anrufen

b.      Erledigung von Recherchen

c.       Vereinbarung von Terminen mit dem Auftraggeber und Geschäftspartnern

d.      Vorbereitung der Buchhaltung

e.      Datenerfassungen in CRM-Systemen

f.       Erstellung von Texten sämtlicher Art für das Geschäftsmodell mittel KI-unterstützter Software

3)      Je nach Preismodell steht dem Auftraggeber für die oben exemplarisch beschriebenen Aufgaben ein unterschiedlich hohes Zeitbudget pro Kalendermonat zur Verfügung. Die aktuellen Preismodelle sind abrufbar unter www.mucOFFICE.de/preise.

4)      Die Kommunikation zwischen den Parteien zur Erbringung der Leistungen erfolgt Online, per E-Mail, Telefon oder Messenger Dienste. Im Rahmen des gebuchten Preismodells und des darin enthaltenen Zeitkontingents kann der Auftraggeber Aufgaben an mucOFFICE GmbH übertragen. Die Zeitberechnung erfolgt grundsätzlich minutengenau. Berechnet wird hierbei die gesamte Dauer von der Kontaktaufnahme bis zur Fertigstellung der Leistungen durch mucOFFICE GmbH. Hierzu gehören auch mögliche Rückfragen und Einarbeitungszeiten.

§ 3 Vergütung

1)      Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Unterstützung entsprechend dem gewählten Preismodell und des hierzu gehörigen Zeitkontingents das vereinbarte monatliche Entgelt zuzüglich etwaiger anfallender MwSt. zu bezahlen. Die aktuellen Preismodelle sind abrufbar unter www.mucOFFICE.de/preise.

2)      Sollte der Auftraggeber das Zeitkontingent des gewählten Preismodells in einem Kalendermonat überschreiten, hat der Auftraggeber nach entsprechender Mitteilung durch mucOFFICE GmbH die Möglichkeit, für den laufenden Monat in das nächsthöhere Preismodell zu wechseln. Die hierfür anfallenden Mehrkosten hat der Auftraggeber zu bezahlen. Im Folgemonat wird zu dem ursprünglich gebuchten Preismodell abgerechnet. Sollte der Auftraggeber nicht ins nächsthöhere Preismodell wechseln, wird mucOFFICE GmbH die Aufgaben erst im Folgemonat erledigen. Ungenutzte Zeitkontingente verfallen mit Ablauf eines Kalendermonats.

3)      Die Vergütung ist jeweils im Voraus für den entsprechenden Vertragsmonat zu zahlen.

4)      mucOFFICE GmbH hat das Recht, die Preise zu erhöhen, falls 

a.      sich die Preise der Dienstleister der mucOFFICE GmbH erhöhen

b.      dies zum Ausgleich inflationärer Preisänderungen notwendig ist,

c.       sich der Verbraucherpreisindex entsprechend erhöht. 

d.      In allen anderen als den vorgenannten Fällen wird dem Auftraggeber die geplanten Preiserhöhungen rechtzeitig vorab mitgeteilt, sodass dieser zustimmen oder sie ablehnen kann. 

5)      Einwendungen gegen die Rechnungen von mucOFFICE GmbH sind vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Leistungserbringung zu erheben; dies gilt gegenüber einem Auftraggeber, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

§ 4 Pflichten von mucOFFICE GmbH

1)      mucOFFICE GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber ein zeitlich und sachlich auf die Dauer und den Umfang des Vertrages und der Leistungen befristetes sowie räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der von ihm angebotenen Leistungen zu gewähren. mucOFFICE GmbH erledigt die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen seiner Fachexpertise. Hierbei steht mucOFFICE GmbH werktags von Montag bis Freitag jeweils von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. nach gesonderter Absprache und ggf. gegen gesonderte Vergütung auch darüber hinaus zur Verfügung. mucOFFICE GmbH ist berechtigt, übertragene Aufgaben abzulehnen, wenn die entsprechende Expertise nicht vorgewiesen werden kann oder aus sonstigen Gründen keine Kapazitäten oder rechtliche Möglichkeiten bestehen, entsprechende Leistungen zu erbringen.

2)      Sollte mucOFFICE GmbH Leistungen erbringen, an denen Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte wie z.B. Markenrechte, Patentrechte, Designrechte etc. entstehen können, ist der Auftraggeber berechtigt, sie in dem Umfang zu nutzen, wie mucOFFICE GmbH sie zur Verfügung stellen kann.

3)      Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Leistungen ist der Auftraggeber innerhalb seines Geschäftsprozesses berechtigt.

4)      mucOFFICE GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber einen Ansprechpartner zu stellen. mucOFFICE GmbH hat das Recht, diese Person zu ersetzen oder auch Dritte, die nicht bei mucOFFICE GmbH angestellt sind, hinzuzuziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern   entbindet mucOFFICE GmbH     nicht       von     seiner alleinigen

Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zur vollständigen Vertragserfüllung. 

5)      Der Ansprechpartner wird nicht in das Unternehmen oder die Organisation des Auftraggebers eingegliedert und unterliegt zu keiner Zeit der Weisungsbefugnis des Auftraggebers.

6)      mucOFFICE GmbH tritt bei der Erbringung seiner Leistungen weder als Makler noch als sonstiger Vermittler von Personal auf und handelt auch nicht als Überlasser von Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

1)      Der Auftraggeber stellt technische und fachliche Grundlagen für die Erledigung der Aufträge zur Verfügung. mucOFFICE GmbH übernimmt keine Verantwortung für die mit oder durch die Erbringung der Leistungen ausgeführten Handlungen bzw. für die mit oder durch die Erbringung der Leistungen verarbeiteten Inhalte. Für sämtliche vom Auftraggeber mit den Leistungen von mucOFFICE GmbH ausgeführten Handlungen und verarbeiteten Inhalte gelten ausschließlich die Vereinbarungen und Verträge, die der Auftraggeber mit seinen Kunden, Partnern, Mitarbeitern etc. abschließt bzw. das Gesetz.

2)      Aufgaben, zu denen der Auftraggeber Unterstützung noch am selben Werktag benötigt, dürfen nicht mehr als 3 % des gebuchten Zeitbudgets in Anspruch nehmen. Sollte das doch der Fall sein, ist mucOFFICE GmbH berechtigt, die Aufgabenerfüllung am nächsten Werktag zu erbringen. 

3)      Stellen, die der Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit nutzt, dienen nicht als Speichermedium für Informationen und Daten. Der Auftraggeber hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Informationen und Daten, die mucOFFICE GmbH übertragen werden, auch in seiner Sphäre gespeichert sind. 

4)      Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einen Ansprechpartner, den mucOFFICE GmbH zur

Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung stellt, während der Laufzeit des Vertrages sowie für die Dauer von 12 Monaten ab Beendigung des Vertrages ohne die Zustimmung der mucOFFICE GmbH zu beauftragen oder als Arbeitnehmer anzustellen. Im Fall des Verstoßes gegen diese Ziffer fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer an.

5)      Dem Auftraggeber ist es untersagt, Leistungen der mucOFFICE GmbH an Dritte zur gewerblichen Nutzung zu überlassen.

6)      Der Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, ein Endgerät oder Zugangsdaten, die er im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kommunikation oder zum Austausch von Informationen und Daten nutzt, weiterzugeben, oder den Anmeldenamen oder das Kennwort eines anderen Auftraggebers unbefugt zu verwenden. Benutzt ein Dritter die Zugangsdaten des Auftraggebers, nachdem dieser an die Zugangsdaten gelangt ist, weil die Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert wurden, muss der Auftraggeber sich so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, steht es im freien Ermessen der mucOFFICE GmbH, die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbstständig zu ändern bzw. die Nutzung des Zugangs zu sperren. mucOFFICE GmbH wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mitteilen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wieder hergestellt werden.

7)      Der Auftraggeber ist verpflichtet, mucOFFICE GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto bekannt sind oder unbefugte Dritte ein Endgerät nutzen. 

8)      Dem Auftraggeber ist es bei der Nutzung der Leistungen insbesondere untersagt

•        andere Auftraggeber und Dritte zu belästigen,

•        Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der mucOFFICE GmbH zur Folge haben können,

•        Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren,

•        Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb von mucOFFICE GmbH eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.),

•        schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit den Leistungen der mucOFFICE GmbH zu verwenden,

•        über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch die Leistungen der mucOFFICE GmbH blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie

•        die Leistungen der mucOFFICE GmbH durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB),

Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.

§ 6 Vertragsdauer

1)      Die Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags beträgt ab Zustandekommen des Vertrags 24 Monate. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 24 Monate.

2)      Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform mail@mucOFFICE.de zu versenden.

3)      Mit Beendigung des Vertrags werden alle Daten und Informationen, die mucOFFICE GmbH im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber genutzt hat und bei diesem hinterlegt waren, gelöscht. Der Auftraggeber wird selbständig dafür Sorge tragen, dass er sämtliche Daten und Informationen vor Beendigung des Vertrages für sich sichert.

4)      Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber schwerwiegend gegen diese AGB verstößt oder der Auftraggeber mit der Bezahlung der Kosten für die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen trotz einer Mahnung mit mindestens zwei Monaten in Verzug ist.

§ 7 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Leistungen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

§ 8 Mängelhaftung/Haftung

1)      Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Vertragsschluss unter Ausschluss jeglicher Mangel- sowie Schadensersatzansprüche. Der Ausschluss der Haftung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art, wenn mucOFFICE GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben sowie auf Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

2)      Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, die bei Abschluss des Vertrages nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Vertragsschluss unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche. Der Ausschluss der Haftung findet keine Anwendung, wenn mucOFFICE GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre

Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben sowie auf Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

3)      Für den Verlust von Daten haftet mucOFFICE GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung

mucOFFICE GmbH verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Auftraggebers als auch von mucOFFICE GmbH, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der mucOFFICE GmbH erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich mucOFFICE GmbH vom Auftraggeber vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1)      Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

2)      Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

§ 11 Sonstiges

1)      Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.

2)      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.